Das Zarenreich Andro hat seine 3. und bisland größte Verfassungsreform hinter sich. Am bedeutensten ist, dass das Oberhaus nun die Funktion eines bürgerlichen Senats wahrnimmt, dass durch die gewählten Vertreter der Provinzen besetzt wird, statt durch den Adel.
Auch können Adel und Zar nun keine Weisungen oder Dekrete mehr erlassen, es sei denn, dieses Recht ist ihnen per Gesetz in bestimmer Form zugesprochen. Der Zar nimmst zunehmend die Rolle eines repräsentiven Staatsoberhauptes war.
Des weiteren wurden der Regierung erweiterte außenpolitische Kompetenzen, unabhängig vom Parlament zugesprochen.
Wichtig für die Bürger ist, dass das Petitionsrecht erweitert wurde und erstmals Volksabstimmungen über bedeutende Entscheidungen der Innen- und Außenpolitik durchzuführen sind.
Das obsolete Lehensrecht, dass nur de jure bestand hatte, wurde in der neuen Verfassung gestrichen und aufgehoben.
Derzeit werden die Vorbereitungen für die 1. Oberhauswahl durchgeführt.