Eronopel. In der nach Bundesstaaten getrennten Abstimmung über die neue Verfassung für Eranien, die vom Verfassungskonvent seit dem 14. April ausgearbeitet wurde, sprachen sich 100 Prozent der Wahlteilnehmer für den Entwurf aus. Dieser trat damit am heutigen Tage in Kraft, wie Interimskonföderationspräsident Michael Kaschinowitz (LEP) bekanntgab. Seit heute sind außerdem Bewerbungen für das Reichstribunal, die neue exekutive und legislative Behörde Eraniens, zugelassen – die Kandidaturzeit beträgt drei Tage, die anschließende Wahl dauert vier Tage. Bis zum ersten Zusammentritt dieses Gremiums blieben alle Beamten in ihren Ämtern, sagte Kaschinowitz. In den vergangenen Stunden gingen bereits Bewerbungen von Konföderationskulturminister Peter Morgenstern (LEP), Konföderationsinnenminister Ishtar Clingan, MdK Pjotr Bildschießikov (beide ESP), Sancastias Gouverneur Makash Eshuul (UPE) sowie Kaschinowitz ein. Die neue Verfassung wandelt die bisherige Konföderation in ein „Eranisches Reich“ um. Die Gesetzgebung und die Ausführung der Gesetze obliegt dem aus drei Reichstribunen bestehenden Reichstribunal, das für die Dauer von drei Monaten von allen Eraniern gewählt wird. Die rechtsprechende Gewalt ist einem Reichsgerichtshof (RGH) übertragen. Dem Reichstribunalsführer, der den Titel „Reichspräsident“ trägt, sind besondere Aufgaben in der Leitung des Tribunals und Vertretung des Staates gegeben. Die vier Teilnehmer des Verfassungskonvents hatten sich mit 100 Prozent der Stimmen auf diesen Entwurf geeinigt. Über den weiteren Verlauf der Wahlen zum Reichstribunal werden wir berichten.