Aldenroth (Albernia). Über aktuelle Entwicklungen der bergischen Verfassungskrise berichten wir zur Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit unserem Büro in der albernischen Hauptstadt. Nach unseren Informationen ist der Versuch der Machtergreifung durch Staatspräsident Eulenstein an der fehlenden Kooperation der Bergenwehr und weiterer staatlicher Stellen gescheitert.
- Staatspräsident Ferdinand Eulenstein (BF) hat am Morgen „Kriegsrecht“ ausgerufen und verschiedene Maßnahmen angeordnet:
– Parteien sollen mit Ausnahme seiner rechtsnationalen Bergischen Front verboten sein
– Die Staatsregierung soll durch ein Kriegskabinett unter Vorsitz des Staatspräsidenten ersetzt werden
– Unter Missachtung der dafür notwendigen Verfahren wurde eine Wehrpflicht eingeführt
– Geheimdienste sollen politische Gegner „verhaften“ und „Internierungslager errichten“ - Mit diesen Anordnungen stellt er sich offen gegen die Verfassung und wird wohl den Straftatbestand des Hochverrats verwirklicht haben.
- Zulässigerweise wurde wohl die Generalmobilmachung der Bergenwehr angeordnet und ein militärisches Eingreifen in der derzeit unter ziviler Kontrolle durch Seperatisten stehenden Region Noranda befohlen. Zur Stunde ist unklar, ob diesen Befehlen Folge geleistet wird.
- Aus gut informierten Kreisen konnten wir erfahren, dass bis zum Mittag ein Antrag auf Amtsanklage durch die noch immer amtierende Staatsregierung unter Staatskanzler Königskamp beim BGH gestellt wurde, der Eulenstein von seiner Amtsführung suspendieren würde.
- Für den frühen Nachmittag hat Senatspräsident Wilhelm Stroh eine Sondersitzung des Bergischen Senats anberaumt, die zur Stunde läuft. Versuche staatlicher Stellen, diese Sitzung zu behindern, sind nicht bekannt, stattdessen überträgt der Senat derzeit einen Livestream von seiner Sitzung, in der die Aufhebung der Immunität und eine (weitere) Amtsanklage beschlossen werden sollen.