Düssbach: Die nordanische Bundesversammlung hat dem Mitglied des Staatsrates Jackie Lee am 26. März 2008 mit 38 zu 10 Stimmen das Misstrauen ausgesprochen und ihm zum Rücktritt als UNVO-Delegierter und Staatsratmitglied aufgefordert. Auch die anderen beiden Mitglieder des Staatsrates Katie Helmes und Samara Hamilton stimmten gegen Lee. Der Hintergrund dieses Beschlusses war der von Lee organisierte illegale Einsatz der nordanischen Bundesarmee in Vannenheim und die heimliche Entwicklung von B- und C-Waffen.
Jackie Lee ist inzwischen als UNVO-Delegierter zurückgetreten, er bleibt bis zur Bestimmung eines neuen Delegierten kommissarisch im Amt. Die rechtliche Bindung des Misstrauensvotums ist aber umstritten, dies wird wohl der Bundesgerichtshof prüfen müssen.
Die osikanische Landesvorsitzende und Parlamentsabgeordnete Sandra Kalsoneto hat beim Bundesgerichtshof bereits Strafanzeige gegen Lee wegen des Auslandseinsatzes und der Massenvernichtungswaffen gestellt. Bei einer Verurteilung würden Lee 10 Jahre Gefängnis drohen.
NNN 29.3.2008
Wie ich gehört habe, wurde beim Bundesgerichtshof Widerspruch gegen dieses Votum eingelegt.
2. Die Bindungswirkung des Misstrauensvotums wird in einer Klage juristisch festgestellt und gegebenenfalls eine Amtsenthebung ausgesprochen. Das Misstrauensvotum ist durch die Anfechtung aber nicht aufgehoben.