Kamaskur
Der Prozess gegen die elf Männer die bei der Besetzung des Berges Dschana eine wesentliche Rolle spielten und zuletzt sich mit einer Schießerei der Räumung widersetzte, ging heute zu ende. Das Gericht, bestehend durch dschanabathischer Tradition aus drei Richtern die urteilen, hat entschieden, dass es sich bei der Tat der Angeklagten zwar nicht um Landesverrat handle, jedoch um Terrorismus. Begründet wird dies mit dem Vorgehen der Angeklagten, den Berg bewaffnet besetzt zu haben und vor einem Zeugen auch gewaltvolle Mittel zur Durchführung angedeutet zu haben. Die Angeklagten wurden zu jeweils 30 Jahren Haft verurteilt, wobei eine frühere Haftentlastung frühestens in zehn Jahren möglich ist. Die Verteidigerin aus Aquatropolis, war mit dem urteil fürs erste zufrieden. Auch die Staatsanwaltschaft hat bisher keine Berufung eingelegt. Das Strafmaß bei Terrorismus kann zwischen 20 Jahren Haft und Tod durch erhängen liegen. Diesbezüglich haben die Richter also eher milde geurteilt.
Die Dschanabathische Nationalpartei, dessen Anführer Hamid al-Hakam der Generalstabschef und Befehlshaber der bewaffneten Streitkräfte sowie der Polizei ist, hat sich diebezüglich zu Wort gemeldet und sich öffentlich gegen das „milde“ Urteil geäußert. Der Meinung dieser Partei nach, wäre nur die Todesstrafe die Richtige gewesen. Der Oberste Rechtsgelehrte konnte hierzu nicht vernommen werden, da er sich momentan in Arcor bezüglich eines Staatsbesuches aufhält.

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