Nachdem das Verfahren Staatsanwaltschaft Bergen ./. Vinzenz Bailey mit einem von der Staatsanwaltschaft gefordertem Freispruch ausging, reichte der ermittelnde Staatsanwalt Dr. Hans Freiburg sofort nach dem Freispruch den Revisionsantrag ein. „Als ich im Gerichtssaal den Freispruch beantragte, wusste ich noch nichts von den neuen Erkenntnissen“, so Dr. Hans Freiburg. Laut Staatsanwaltschaft sind kurz vor dem Urteil neue Beweise aufgetaucht. Der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Georg Manteufel jedoch lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft, die Beweisaufnahme wieder zu eröffnen, ab. Daher war hier der Revisionsantrag von Nöten. Dr. Hans Freiburg ist sich sicher, dass Herr Bailey nach den neuesten Beweisen für Schuldig zu erklären ist.

Schreibe einen Kommentar