[Tir Na nÓg] Wie die UVNO soeben mitteilte, werden ab dem 19.12.2007 der neue Generalsekretär, sowie seine zwei Vertreter neu gewählt. Gemäß der Charta der UVNO ist jeder Bürger eines Mitgliedslandes berechtigt sich für die Posten zu bewerben. Dabei ist unerheblich, ob er von seiner Regierung als Delegierter benannt wurde oder er von seiner Regierung als Kandidat vorgeschlagen wurde. Einzige Voraussetzung ist die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates. Bewerbungsschluss ist der 14.12.2007. Das Wahlverfahren wird 168 Stunden andauern und am 26.12.2007 das Ergebnis verkündet werden. Wie Generalsekretärin Maya Mausal telefonisch mitteilte, sind bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Kandidaturen eingegangen. Erfahrungsgemäß geschehe dies aber auch meist erst eine Woche vor dem Ende der Bewerbungsfrist. Die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Bewerbung zu diesen Wahlen ist in der Regel recht hoch, da die Anzahl der Kandidaturen in der Vergangenheit eher überschaubar blieb. Stimmberechtigt sind bei dieser Wahl die Delegierten der Mitgliedsstaaten, ausgenommen die Delegierten der Staaten, die lediglich einen Beobachterstatus bei der UVNO innehaben. Die Wahlbeteiligung beim Letzen Urnengang lag durchschnittlich unter 50% der Stimmberechtigten, was zu dieser Wahl aber vermutlich, auch im Hinblick auf die neuerliche Änderung der UVNO Charta, anders sein dürfte. Einige neue Mitglieder der UVNO dürften begierig darauf sein von ihrem Stimmrecht gebrauch zu machen, und auch die momentanen Krisen in der Welt haben der UVNO einen Aktivitätsschub beschert.
Quelle: The Arcorian