In einer durch den remischen Kayser Constantin I. im Bundesrat zur Diskussion gestellten Gesetzesänderung fordert der remische Kayser eine Erweiterung des Paragraphen 30 des Strafgesetzes des Reiches. Inhaltlich geht es bei dem Änderungsantrag um die Festlegung neuer Straftatbestände. So soll zukünftig die „Verleitung zu asozialer Lebensweise“, die „Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen“, die „Reichsfeindliche Zusammenrottung“ sowie die „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ unter Strafe gestellt werden. (weiter)