Orly. Nachdem in den États généraux ein Kompromiss gefunden wurde, muss die Verfassungsänderung zur Parlamentsreform nun vom Volk entschieden werden.
Die zweite Kammer, der Sénat, wird nun doch etabliert und wird aus 100 Ernannten bestehen. Dafür bestehen die États généraux künftig nur noch aus 500 gewählten Volksvertretern. Der Sénat muss Initiative zeigen und bei einer Aussprache in den États über ein Gesetz Antrag auf Aussprache stellen. Ansonsten tritt das Gesetz ohne Anhörung der zweiten Kammer in Kraft. Er besitzt aber ebenfalls Initiativrecht und kann somit ebenfalls Gesetze vorschlagen.
Bevor die Volksabstimmung durchgeführt wird, brauch der Entwurf noch die Zustimmung des Königs.
(amp)