[Kaisersburg] Heute um 17:00 Uhr wurden durch das Oberkommando der Korischen Landwehr folgende Maßnahmen getroffen, die Landkammer des Freistaates ist aufgelöst, die bisherige Regierung abgesetzt, und der Ausnahmezustand verhängt. Damit ist gleichwohl die Verfassung außer Kraft gesetzt worden, um die unerträglich gewordene staatsfeindliche Politik der Landkammer zum Nachteile des korischen Volkes zu beenden. Es wurde eine provisorische Notregierung, die mit allen Vollmachten ausgestattet ist, bis zu einer Wiederherstellung der staatlichen Funktionsfähigkeit eingesetzt. Dieser Regierung wird aus dem Kanzler Dr. Hermann Korwitz, Direktor der Albrechtina-Universität zu Kaisersburg und den Ministern Emil Huth, Alfred Schündler und Karl-Ludwig von Treuberg bestehen. Erlasse der Regierung erlangen nunmehr auf einfachen Beschluß Rechtskraft, Zuwiderhandlungen gegen die Erlasse der Notregierung können von nun ab als Hochverrat geahndet werden. dem Oberkommando der Landwehr unterstehen neben der Landwehr jetzt auch die Polizei, die öffentlichen Feuerwehren, der Grenzschutz sowie die Post- und Eisenbahnverwaltung. Die Presse- und Meinungsfreiheit sind bis auf weiteres aufgehoben.