Anjel. Nach dem Abzug der grasoncischen Armee und Verwaltungsbeamten und der damit einergehenden nationalen Selbstbestimmung der Merkellen besteht Bedarf an Regulierungen des neuen Staates. Alessi Modesto, Anführer der Unabhängigkeitsbewegung, erließ deshalb nach seiner provisorischen Ernennung zum Suvereno kürzlich grundlegende Verordnungen.Insgesamt drei Dekreti (Verordnungen) hat Alessi Modesto zunächst erlassen: Ein Dekreto zur vorläufigen Gesetzgebung des merkellischen Staates, ein Dekreto zu den Grundlagen der Staatsordnung und ein Dekreto zum Schutz des merkellischen Volkes. Diese drei Dekreti sollen als Basis dienen, um darauf eine ordentliche Verfassung und regelrechte Gesetze aufzubauen.
Zunächst legen die Dekreti fest, dass der Suvereno, seines Zeichens Staatsoberhaupt der Merkellen, vorerst legitimiert ist, weitere Dekreti mit Gesetzeskraft zu erlassen bis eine ordentliche vom Volk getragene Verfassung verabschiedet wurde.
Weiterhin regelt das Dekreto zu den Grundlagen der Staatsordnung neben Staatsform, Amtssprache und Hoheitsfarben die Frage der vorläufigen Staatsgewalt, die bis auf weiteres von Alessi Modesto ausgeübt wird. Hier wird auch festgelegt, dass für eine Übergangsphase von einem Jahr sowohl Grasoncisch als Amtssprache geführt wird, als auch dass die Bürger der Inseln die doppelte Staatsbürgerschaft führen dürfen, ehe sie sich für die merkellische oder grasoncische entscheiden müssen.
Den Schutz des merkellischen Volkes sieht Modesto im gleichnamigen Dekreto geregelt. Dort wird festgelegt, dass politische Versammlungen zunächst streng reglementiert werden, um Unruhen zu vermeiden.
„Es ist in der jetzigen Lage besonders wichtig, die Ordnung aufrecht zu erhalten, um zu verhindern, dass die falschen Strömungen das Vakuum ausfüllen, das die Grasoncer hinterlassen haben. Ich habe zu dem Zweck Herve Vagman damit beauftragt, die Libera Trupo zunächst vornehmlich als Ordnungsmacht einzusetzen und insgesamt neu zu strukturieren, um den Ansprüchen einer modernen Armee zu genügen.„, so Modesto in einem Interview.