KARAKENT – BURGA / IRKANIEN
Auch in diesem Jahr verzeichnet die Freie Irkanische Republik eine Serie von Sicherheitsoperationen rund um nicht registrierte religiöse Aktivitäten. Wie wir erfahren konnten, kam es in einem Industrieviertel der Metropole Genepohl zu einer weiteren Maßnahme gegen eine sogenannte „Schattenversammlung“ christlicher Gläubiger.
Gegen 19:44 wurden Kräfte der innerstaatlichen Polizei sowie Spezialeinheiten des Naudiz und des Geheimdienstes Othala an den Ort des Geschehens beordert. Eine Gruppe von 26 Personen wurde beim stillen Gebet und dem Vortrag christlicher Verse überrascht. Der Einsatz lief ohne Widerstand ab.
Sicherheitslage und Zugriff
Die Kommandoabteilung Dienste hatte die Versammlung zuvor als „nicht registrierte ideologische Gruppierung“ eingestuft. Gemäß der irkanischen Gesetzgebung gelten Religionen, die sich nicht in das offizielle Register eintragen lassen, als illegale Organisationen mit terroristischem Gefährdungspotenzial.
Das betroffene Gebiet wurde temporär zur AA-Sicherheitszone erklärt, Kommunikationsnetze wurden deaktiviert, Drohneneinheiten kreisten über dem Einsatzort. Nach Sicherung des Gebäudes wurden alle Anwesenden in Gewahrsam genommen.
Gregor Stein: „Ich bin kein Freund der Verweigerung“
Der Leiter des Othala-Dienstes, Prätor Gregor Stein, erschien persönlich am Ort der Operation. In seinem bekannten, knappen Ton kommentierte er die Ereignisse mit den Worten:
„Wenn jemand sich dem Licht der Registrierung entzieht und dabei dunkle Rituale aus fremden Zeiten pflegt, dann ist nicht die Ordnung das Problem, sondern die Verweigerung.“
Stein ließ offen, ob gegen die Versammlung zuvor eine Aufforderung zur Registrierung ergangen war.
Rechtlicher Hintergrund: Registrierung theoretisch möglich
Die Freie Irkanische Republik schreibt in ihrem Gesetz zur Erfassung religiöser Bewegungen eine verpflichtende Registrierung vor. Diese kann formell kostenfrei beantragt werden. Voraussetzung ist die Angabe eines offiziellen Sitzes innerhalb Irkaniens sowie – im Falle auswärtiger Gruppen – eines Hauptsitzes im Ausland.
In der Praxis bleiben jedoch derzeit nur zwei Religionen anerkannt: Asatru und Shinto. Andere Bekenntnisse, auch das Christentum, erscheinen weder in Anhang II noch in Anhang III des Gesetzes. Die Entscheidung über eine mögliche Zulassung liegt allein beim Innenministerium in Abstimmung mit der Kommandoabteilung Kultur (KAK). Eine christliche Anerkennung ist damit nicht ausgeschlossen, wurde bislang jedoch nicht gewährt.
Aus sergischen Sicht
Die Regierung in Karakent bekräftigte unterdessen das Recht auf freie Religionsausübung als universelles Gut, unabhängig von geografischer Herkunft. Sprecher des Außenministeriums erklärten:
„Wir erkennen an, dass Staaten über ihre religiöse Ordnung selbst bestimmen. Zugleich rufen wir dazu auf, Versammlungsfreiheit und spirituelle Vielfalt nicht vorschnell zu kriminalisieren – vor allem dort, wo friedliche Gläubige Schutz und Anerkennung suchen.“
Auf Nachfrage des Sergiye Enformasyon Merkezi erklärte ein Sprecher des irkanischen Innenministeriums, man stehe dem Wunsch nach Anerkennung weiterer Religionen grundsätzlich offen gegenüber, halte jedoch inhaltliche Prüfungen für zwingend erforderlich. Wörtlich hieß es:
„Wir haben große Schwierigkeiten nachzuvollziehen, warum man es als staatliche Pflicht betrachten sollte, Menschen in Irkanien zu gestatten, einem Sklavenhaltergott zu huldigen. Die Geschichte der betreffenden Glaubensrichtung ist durchsetzt von Knechtschaft, Schuld, Missionierung und Unterwerfung. Das steht im klaren Widerspruch zur irkanischen Kultur und zum Prinzip des aam’ne.“
Das Ministerium betonte, dass die Registrierungspflicht keineswegs einer Ablehnung gleichkomme – jedoch setze eine Anerkennung „Vernunft, kulturelle Kompatibilität und Verzicht auf historische Übergriffe“ voraus. Die Prüfung solcher Anträge erfolge durch die Kommandoabteilung Kultur (KAK) auf Grundlage ideologischer, nicht theologischer Kriterien.